Eine neuere Mordtechnik ist, das Kind mittels „Medikament“ (Tötungspille „Mifegyne“ = RU 486) bei lebendigem Leib verhungern zu lassen. Im Zusammenhang mit dieser neuen Form der Tötung Ungeborener spricht man zwar von „schonender Abtreibung“. Doch das ist eine Lüge! Wissenschaftler belegen exakt das Gegenteil! RU 486 tötet Kinder im Mutterleib auf grausamste Weise und kann obendrein lebensbedrohliche Nebenwirkungen bei der Mutter verursachen. In einem wissenschaftlich gehaltenen Beitrag für die katholische Zeitung „Deutsche Tagespost“ (154/98) beschreibt Stefan Rehder, was RU 486 ist und bewirkt. Die Tötungspille „Mifegyne“ beinhaltet das künstliche Anti-Hormon „Mifepriston“, mit der Funktion, das für die Schwangerschaft lebensnotwendige Hormon Progesteron zu blockieren. Die Einnahme von drei Tabletten mit 200 mg „Mifepriston“ reicht aus, um das noch ungeborene Kind nach drei Tagen tot auszustoßen. Während dieser Frist stirbt das Kind langsam und auf grausamste Weise. Ihm wird die Versorgung mit Flüssigkeit, Nahrung und Sauerstoff allmählich „abgedreht“. Was unter Einsatz der „chemischen Keule“ mit dem Ungeborenen wirklich geschieht, lassen Kinder ahnen, die trotz Einsatz von RU 486 (lebend) geboren wurden. Sie weisen u.a. schwere Missbildungen auf, wie verschmolzene untere Gliedmaßen oder fehlende Anal- und Urethralöffnungen. Die Gefahr, trotz Einnahme der Mordpille einen Verkrüppelten zur Welt zu bringen, ist nicht etwa gering, wie Befürworter des Mordes an Ungeborenen immer wieder glauben machen wollen! „Mifegyne“ wirkt bei jeder fünften Frau schwangerschaftserhaltend. Mit Recht weist Rehder darauf hin, dass jedes andere Präparat mit einem derart hohen Risikofaktor von der chemischen Industrie überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden würde. So sind auch die Nebenwirkungen von RU 486 für die Mutter enorm risikoreich. Jede 20. Frau im Alter zwischen dreißig und vierzig muss nach der Einnahme der Tötungspille mit einem Herzinfarkt rechnen. Bei vielen Frauen kam es bereits zu Herzkammernflimmern, welches bei einigen zum Tode führte. Raucherinnen und Frauen mit Allergien, Asthma oder Magen-Darm-Störungen müssen sich in jedem Fall klinisch beobachten lassen. Und noch eine „Nebenwirkung“ zeigt sich auf drastische Weise in den Ländern, in denen RU 486 bereits zugelassen ist: War es bisher der „Arzt“, der das Kind „wegmachte“, so ist es bei der modernen Methode die Mutter selbst, die durch die Einnahme der Tabletten direkt zum Täter wird. Während der drei Tage Wirkungszeit wird vielen Müttern bewusst: Jetzt vergifte ich mein Kind! Die Folge: Viele Frauen leiden danach weitaus stärker an psychosomatischen und psychischen Erkrankungen, als sie sich ohnehin bei den bislang gängigen Abtreibungsmethoden beobachten lassen.(16) Die Mörderphantasie hat also freien Lauf. Abgesehen von den speziellen Risiken, welche mit der Einnahme von RU 486 verbunden sind, benennt die bereits oben zu Wort gekommene Fachärztin für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe als Folgen und Gefahren für Mütter, die ihre Kinder zur „medizinischen“ Schlachtbank bringen: a) während einer Abtreibung: Perforation (Durchstoßung der Gebärmutterwandung), starke Blutung (die u.U. sogar eine Entfernung der Gebärmutter nach sich zieht), allergische Erkrankungen aufgrund der örtlichen Betäubung(17), Narkosezwischenfälle aller Art (Bewusstseinsverlust bis zum Herz- und Atemstillstand), b) als Folgeschäden: Infektionen, akutes Nierenversagen, Entzündung der Gebärmutter (Bauchfellentzündung durch Verschleppung von Krankheitserregern), Sterilität (irreparabler Verschluss beider Eileiter), Früh- und Fehlgeburten (nach einer Abtreibung 3 mal häufiger als im Durchschnitt), Bauchhöhlenschwangerschaft (nach einer Abtreibung 8 mal häufiger), mangelnder Reifegrad bei späteren Kindern, Missbildungen bei späteren Kindern. Zusammenfassend macht die Ärztin darauf aufmerksam: „30 - 36 % aller Frauen müssen mit einem Dauerschaden rechnen!“ Abtreibung verhindert demnach in der Endbilanz keineswegs, dass missgebildete Kinder geboren werden - vielmehr wird dies dadurch gefördert. Obendrein nimmt man dafür die Ermordung unbehinderter Kinder in Kauf. Ebenso verhält es sich mit den seelischen Belastungen, die man unerwünschten Kindern angeblich ersparen will, während man ihnen ihre Ermordung zumutet: Wird nämlich ein Kind von einer Frau geboren, die früher schon zur Mörderin geworden ist, dann wird dieses Kind mit Sicherheit größeren seelischen Belastungen ausgesetzt sein als ein eigentlich unerwünschtes Kind, welches jedoch von seiner Mutter schöpfungsgemäß ausgetragen wird, weil sie den Kindermord grundsätzlich ablehnt. Die allgemeine Grundregel der Liebe besteht nämlich darin: Je mehr Verzicht, Beschwerden oder gar Leiden zugunsten des Lebens anderer in Kauf genommen werden, desto größer die Liebe: »Größere Liebe hat niemand, als diese, dass jemand sein Leben lässt für seine Freunde. Ihr seid MEINE Freunde, wenn ihr tut, was irgend ICH euch gebiete« (JESUS CHRISTUS zu SEINEN Jüngern, für die ER anschließend starb - Joh. 15:13.14). Umgekehrt gilt: Je mehr die eigenen Interessen (Geld, Beruf, Macht, Ansehen, Freizeit usw.) dominieren, desto liebes- und schließlich lebensfeindlicher wird das Leben. Hat Hitler mit seiner Judenverbrennung noch vermeintliche Feinde bekämpft, so bleibt der modernen Gesellschaft mit ihrem millionenfachen Kinderschlachten nichts weiter übrig als zu sagen: „Wir haben unsere Kinder für unseren Egoismus geopfert!“ Kann man sich durch den Kindermord das Leben angenehm machen? Und wer gibt anderen das Recht, sich ein „schönes“ Leben auf Kosten des Lebens anderer zu machen? Wer anderen willkürlich das Leben nimmt, macht sich selbst zu Gott - eines der Grundübel der Demokratie! Bedenken Sie einmal sorgfältig folgenden Zusammenhang: Wenn man in einer Demokratie heute das wehrloseste und unschuldigste aller Glieder der Gesellschaft - das ungeborene Kind - nicht einmal das angeblich verbriefte Grundrecht auf Leben einräumt, welches Grundrecht wird dann Ihnen noch bleiben? Was werden Sie wohl sagen, wenn man eines Tages - und genau dahin steuert das gegenwärtige demokratische System - Ihr Leben beseitigen wird, weil man es inzwischen, z.B. wenn Sie alt geworden sind, als „lebensunwert“ betrachtet oder weil Sie einer gesellschaftlichen Mehrheit einfach lästig geworden sind? Eine CDU/ CSU-geführte Regierung war in Deutschland an der Macht und stimmte 1995 mit überwältigender Mehrheit für die „Sicher“stellung eines „ausreichenden Angebotes“ an Tötungskapazitäten(18). Dadurch, dass die politischen Hintermänner der ambulanten Folterknechte dieses grausige Verbrechen an der Menschheit nicht etwa wahrheitsgemäß als Mord bezeichnen, sondern als „Schwangerschaftsabbruch“ verharmlosen, lenken sie die Aufmerksamkeit von den zerstückelten Kleinkindern auf die Leiber der Mütter, in denen die Morde geschehen. Es geht aber nicht primär um den Bauch der Schwangeren, sondern es geht vor allem um den Menschen, der in diesem Bauch nicht überleben darf. Diese Verbrechen werden in unserem angeblichen Rechtsstaat zunehmend geduldet - ja, gefördert. Und nicht allein das: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft z.B. geht inzwischen wegen angeblicher Beleidigung gerichtlich gegen diejenigen vor (19), die einen derartigen Folterknecht namentlich wahrheitsgemäß als „Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder“ oder aber als „Berufskiller“ bezeichnen. Was tun solche Mediziner denn anderes als jeder andere gewöhnliche Kindermörder, deren Namen und Bilder oftmals in den Medien veröffentlicht werden, ohne dass die Staatsanwaltschaft einschreitet? Eine mögliche Ursache für die unterschiedliche Reaktion der Staatsanwaltschaft dürfte darin liegen, dass sich die Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder im Unterschied zum gewöhnlichen Kindermörder auf den Auftrag des Bonner Gesetzgebers berufen können, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, ein „ausreichendes Angebot“ von „ambulanten und stationären“ Tötungskapazitäten „sicher“zustellen. Indem auch unser ehemaliger Bundeskanzler und gegenwärtiger Ehrenvorsitzende der CDU, Dr. Helmut Kohl, gemeinsam mit seinem ehemaligen Bundesfinanzminister und CSU-Vorsitzenden Dr. Theo Waigel (beide römisch-katholisch), samt den übrigen ehemaligen CDU/ CSU-Regierungsmitgliedern (außer Claudia Nolte) im Jahre 1995 andere dazu beauftragt hat, Tötungskapazitäten bereitzustellen, wandelte er in den Fußstapfen seines - ebenfalls demokratisch gewählten - Amtsvorgängers, des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler (ebenfalls römisch-katholisch), der ebenfalls andere beauftragte, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Wie der Nazi-Staat den „Achtungsanspruch“ seiner Schergen schützte, so schützen auch heute Richter den Ruf von solchen Kriminellen, welche die Rückendeckung z.B. unseres ehemaligen Bundeskanzlers und dessen Regierung genießen. Besonders schlimm ist es - und hiermit richten wir uns insbesondere an alle Interessenvertreter und Sympathisanten eben jener „Christlich Demokratischen Union“ samt ihrer bayerischen Schwesternpartei CSU - dass es hoch- bzw. höchstrangige Vertreter von sog. „christlichen“ Parteien sind, die andere beauftragt haben, Tötungskapazitäten bereitzustellen. Was wohl GOTT darüber denkt? Sie können sicher sein, dass JESUS CHRISTUS, auf DEN sich schließlich alles „christliche“ (auch in der Politik) zumindest verbal beruft - denn „christlich“ kommt bekanntlich von CHRISTUS (woran sich anscheinend nicht mehr sehr viele „Christen“ erinnern können) - derartige Greuel zutiefst verhasst sind und künftig keinesfalls ungestraft sein lässt! Im Gegensatz zu allem pervertierten „christlichen“ fordert JESUS CHRISTUS zur praktischen Nächstenliebe und am Beispiel des barmherzigen Samariters (Lukas 10) insbesondere zum Beistand von Menschen auf, die sich in Lebensgefahr befinden. Doch fälschlich sogenannte „christliche“ Politiker tun genau das Gegenteil. Sie gehen im Unterschied zum Priester und zum Leviten aus dem Gleichnis JESU nicht nur gleichgültig an den Verbrechensopfern vorüber, sondern sie legitimieren und unterstützen sogar deren Mörder, indem sie andere beauftragen, Tötungskapazitäten bereitzustellen. So kann man - nebenbei bemerkt - am unübersehbaren Vorbild der deutschen Reichs- und Bundeskanzler (samt ihren Regierungskollegen) erkennen, was beispielsweise mit dem römisch-katholischen Glauben alles machbar ist! Während fortlaufend auch „christliche“ Parteien um Wählerstimmen für solche Personen werben, die andere beauftragen, spezielle Tötungskapazitäten bereitzustellen, bitten sie um Stimmen für schwerstkriminelle(20) Schreibtischtäter. Dadurch werden diese „christlichen“ Parteien selbst zu kriminellen Vereinigungen, welche durch den heuchlerischen Missbrauch des Begriffs „christlich“ den hochgelobten Namen unseres HERRN JESUS CHRISTUS verlästern! Nun, geehrter Leser, wenn Sie das heilige und gerechte Gesetz GOTTES sorgfältig bedenken, dann erkennen Sie, dass a) die Gebote GOTTES einen absoluten und damit den besten Schutz für das Leben bilden, b) bereits alle, welche die Abtreibung nur befürworten, den Tod verdient haben, da sie anderen das uneingeschränkte Recht auf Leben - welches sie ja von GOTT selbst empfangen haben - grundsätzlich absprechen (vgl. 5.Mose 19:16-21) und c) die Gebote GOTTES zu wahrhaftiger Nächstenliebe verpflichten, durch welche das Leben in Wahrheit erst lebenswert wird, während das Leben zwangsläufig kalt wird, wo man diese Liebe verachtet, wie es z.B. bei der Abtreibung im höchsten Maße geschieht. Während uns das durch Mose gegebene Gesetz GOTTES unsere Schuld aufzeigt (Römer 3:20), zeigt uns der HERR JESUS CHRISTUS im Neuen Testament den Ausweg: »Kommt her zu MIR, alle ihr Mühseligen und Beladenen, und ICH werde euch Ruhe geben. Nehmt auf euch MEIN Joch und lernt von MIR, denn ICH bin sanftmütig und von Herzen demütig, und ihr werdet Ruhe finden für eure Seelen« (Matthäus 11:28.29). Sind Sie demnach des Menschenmordes durch Abtreibung schuldig geworden, so wissen Sie nun, warum der HERR JESUS für Sie sterben musste: ER hat mit SEINEM Tod stellvertretend die Strafe getragen, die Sie selbst aufgrund Ihrer Sünden verdient haben! Wenn Sie von ganzem Herzen an IHN glauben und sich auf SEINEN Tod taufen lassen, wie ER geboten hat (Röm. 6:3; vgl. Matth. 28:19; Markus 16:16), dann wird GOTT Ihnen Ihre Sünden vergeben und die nötige Kraft schenken, künftig nach SEINEN Geboten zu leben. GOTT wird Sie fortan lehren, wahrhaft gerecht zu handeln. Wollen Sie nicht umkehren von Ihren Sünden und IHM nachfolgen? Bedenken Sie bitte, dass Sie eines Tages in jedem Fall vor GOTT stehen werden, nur kann es dann für ewig zu spät sein, so dass Sie als verlorener Sünder für alle Zeiten verdammt sein werden, indem Sie das gerechte Gericht - die ewige Hölle - empfangen. Kommen Sie also lieber heute als morgen zu dem HERRN JESUS CHRISTUS und werden Sie dem MESSIAS von Herzen gehorsam! Das allein ist der schmale Weg in das Reich GOTTES. ___________________________________ Fußnoten: (1) Dieses, sowie die folgenden Zitate bis einschließlich FN (3) aus: Prof.Dr. E. Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche Leben, Christiana-Verlag, Stein a. Rhein, 5. Aufl. 1984, Seiten 11, 27, 29, 30, 31, 51, 158f., 166 (2) d.i. die Entwicklung des Individuums von der Eizelle zum geschlechtsreifen Zustand (3) siehe Blechschmidt, FN (1) (4) d.h. die Gebeine (5) wörtlich: morden (6) Vortrag von Dr.med. Fuchs, Über die psychischen Folgen der Abtreibung, Europäische Ärzteaktion Ulm (7) Anja, in: H.Thielscher-Noll, Wenn Mütter töten, stirbt die Welt!, ABC-Team 372, Seite 29f. (8) siehe FN (6) (9) Dr.med. Samuel Pfeifer, zitiert bei H.-J. Böhm, Ich habe mein Kind umgebracht!, Selbstverlag, Plech, 1997 (10) zitiert nach: M.Green, Kinder ... Sachen zum Wegwerfen?, bei H.-J. Böhm, ebd. (11) Dr. B.Niemes, Haunstetter Str. 70, 86343 Königsbrunn (12) Da die Psychologie den Menschen ihre Schuld nicht abnehmen kann, behandelt sie nur “Neurosen”. (13) Veröffentlichung der Europäischen Ärzteaktion Ulm (14) die vermutlich am häufigsten angewandte Tötungsmethode (15) Dr.med. Pessel, Iserlohn; zitiert bei: Europäische Ärzteaktion Ulm (16) nach Ulrich Skambraks, in: TOPIC 1/99, PF 1544, 57206 Kreuztal (17) O-Ton: “Allergische Erkrankungen können den Tod durch Atemstillstand und Herzstillstand auf Grund einer allergischen Reaktion bewirken.” (18) Am 29.06.1995 stimmte der damalige, römisch-katholische Bundeskanzler H. Kohl gemeinsam mit fast allen seinen CDU/ CSU-Bundesministern - einzige Ausnahme war Claudia Nolte - für ein Gesetz, das die Bundesländer beauftragt, “ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen” “sicher”zustellen (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz § 13 Abs. 2, im Bundesgesetzblatt Nr. 44, 21.08.1995) (19) Die authentischen Prozessakten der Straf- und Zivilprozesse gegen Dr. Johannes Lerle können hier eingesehen werden. (20) Wenn dieser Straftatbestand auch nicht gemäß weltlich-deutschem Strafrecht erfüllt ist, so jedoch gemäß göttlich-biblischem! |